Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, sobald die gemietete Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 14.00 Uhr und endet am Abreisetag um 10.00 Uhr. Sollte die Anreise später als 18.00 Uhr erfolgen, wird gebeten, dem Vermieter die Ankunftszeit mitzuteilen.
Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
Für Gastaufnahmeverträge gelten die Bestimmungen des Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches. Nach § 522 BGB wird der Mieter nicht dadurch von der Entrichtung des vereinbarten Mietzinses befreit, wenn er auch in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie z. B. Urlaubssperre, Krankheit, Tod usw. oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z. B. schlechtes Wetter. Abbestellfristen für gemietete Unterkünfte sieht der Gesetzgeber nicht vor.
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Hierfür werden folgende Stornierungsgebühren fällig, in jedem Falle mindestens 25,00 €.
Bis 45. Tag vor Reiseantritt 10%
44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 30%
29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 60%
ab 21. Tag vor Reiseantritt 80%
Bei vorzeitiger Abreise ist unabhängig vom Grund der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
Der Gastgeber ist gehalten, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen die betreffenden Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Bis zur anderweitigen Vergebung der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 5. errechneten Betrag zu zahlen.
Es ist verboten, ohne Rücksprache mit dem Vermieter mehr Personen in der Wohnung aufzunehmen als in der Bestätigung vereinbart.
Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Bei Verlust des Schlüssels werden die Schlosszylinder ausgetauscht. Der Gast hat für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen. Sollte während des Aufenthaltes ein Schaden jeglicher Art z. B. Glasbruch, Defekt eines Möbelstückes etc. entstehen, muss dies unverzüglich dem Vermieter mitgeteilt werden. Der Schaden ist vom Verursacher zu ersetzen.
In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisekostenrücktrittversicherung.
Ab April 2018 fällt ein Gästebeutrag an. Der Beitrag in Höhe von zur Zeit 1,50 € pro Person und Nacht wird vom Gastgeber in Rechnung gestellt und ist nicht im Übernachtungspreis enthalten. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind vom Gästebeitrag befreit.
Erfüllungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebs